Allgemeine Geschäftsbedingungen Musikschule POW! gGmbH

1. Anmeldung
Anmeldung ist jederzeit möglich.
1.1. Gebühren
Siehe aktuelle Gebührentabelle unter www.musikschule-pow.de

2. Orientierungsphase

Die Orientierungsphase umfasst 2-5 Wochen und wird im Voraus bezahlt.
Vertragsbeginn ist der 1. oder 15. des (Folge-) Monats.
2.1. Leihinstrument
Für die Dauer der Orientierungsphase kann in den meisten Fächern ein Instrument ausgeliehen werden.

3. Unterrichtsformen

Der Unterricht findet als Einzel-, Partner- oder Gruppenunterricht und als Kurs statt. Bei Unterricht mit mehreren Schülern gelten angepasste Laufzeiten. (s. Kündigungstermine)
3.1. Wöchentlicher Unterricht
Der wöchentliche Instrumental- und Gesangsunterricht findet, außer in den gesetzlichen Schulferien und Feiertagen des Landes NRW, an mindestens 36 Terminen im Musikschuljahr statt. Das Musikschuljahr umfasst den Zeitraum vom 1. September bis 31. August. Während der einmal jährlich stattfindenden Workshop Woche wird der Unterricht durch zahlreiche Workshops ersetzt.
3.2. Partnerunterricht 2 Teilnehmer
Der Unterrichtsvertrag für Partnerunterricht gilt für beide Schüler gleichermaßen. Kündigt ein Schüler, gilt diese Kündigung auch für den Partner.
3.3. Gruppenunterricht 3-6 Teilnehmer
Der Unterrichtsvertrag für Gruppenunterricht gilt für alle Schüler gleichermaßen. Kann aufgrund von Kündigungen der Gruppenunterricht nicht mehr aufrechterhalten werden, erlischt für alle Gruppenteilnehmer die Vertragsbindung. Eine eventuelle Änderung der Gruppenzusammenstellung bleibt POW! – nach Absprache – vorbehalten.
3.4. Kurse
Kurse haben eine befristete Laufzeit. Weitere Infos im Büro, im Internet oder in den Kurs-Flyern.
3.5. Onlineunterricht
Kann der Unterricht aus Gründen der Höheren Gewalt oder infolge behördlicher oder gesetzlicher Anordnung bzw. Regelung nicht in den vereinbarten Räumlichkeiten bei gleichzeitiger räumlicher Anwesenheit von Lehrkraft und Schüler erbracht werden (Präsenzunterricht), ist die Musikschule berechtigt, den Unterricht online zu erbringen. Die eigenen Kosten der Online-Übertragung trägt jede Partei selbst.

4. Unterrichtsabsage

4.1. Unterrichtsabsage Schüler
Für vom Schüler abgesagte oder versäumte Unterrichtsstunden ist der Lehrer nicht nachleistungspflichtig (§615 BGB). Die anteilige Gebühr kann nicht erstattet werden. Bei längerer Erkrankung des Schülers entfällt die Unterrichtsgebühr nach Ablauf einer Schutzfrist von vier Wochen. Der Musikschule ist dies schriftlich mit Einreichung eines Attestes mitzuteilen.
4.2. Unterrichtsabsage Lehrkraft
Von der Lehrkraft abgesagte Stunden werden innerhalb von 3 Monaten, auch von Vertretungslehrenden, nachgeholt. Die Lehrkraft benennt einen Nachholtermin. Nachholstunden finden in der Regel am Samstag oder an Ferienrandtagen statt. Eine Rückerstattung der Unterrichtsgebühr ist nicht möglich.

5. Zahlungsweise

Die Unterrichtsgebühr wird per Lastschrift eingezogen. Für den Fall von Barzahlung oder Überweisung wird eine monatliche Bearbeitungsgebühr berechnet.

6. Kündigungstermine

Einzel- und Partnerunterricht kann 4-mal jährlich, Gruppenunterricht 2-mal jährlich unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen schriftlich gekündigt werden. Bei einigen Kündigungsterminen müssen bereits erhaltene Jahres-Wochen-Stunden nachbezahlt werden
6.1. Einzel- und Partnerunterricht :
31.8., 30.11. und 28.2 ohne Nachzahlung, 31.5. Nachzahlung einer Monatsrate
6.2. Gruppenunterricht :
31.10. ohne Nachzahlung, 31.3. Nachzahlung einer Monatsrate

7. Haftung

Die Musikschule haftet nicht für Schäden bzw. für den Verlust von privatem Eigentum der Schüler. Es besteht kein gesetzlicher Unfall-Deckungsschutz. Für Personenschäden während des Unterrichts sowie auf dem Hin- und Rückweg haftet die Musikschule nicht. Schüler haften in Folge ihres Verhaltens für die der Musikschule zugefügten Schäden.

Gültig ab November 2021

 

AGB als PDF herunterladen:

Allgemeine Geschäftsbedingungen (gültig ab 01.11.2021) [pdf]

Allgemeine Geschäftsbedingungen (gültig bis 31.10.2021) [pdf]