Allgemeine Geschäftsbedingungen (05.2025)


1. ANMELDUNG

Anmeldung ist jederzeit möglich

1.1 Gebühren

Siehe aktuelle Gebührentabelle unter www.musikschule-pow.de.

Eine jährliche Beitragserhöhung von max. 3 % auf den Monatsbeitrag behält sich die Musikschule vor. In diesem Fall ist das Sonderkündigungsrecht außer Kraft gesetzt.

 


2. ORIENTIERUNGSPHASE

Vertragsbeginn ist immer der 1. oder 15. des Monats, in dem die erste Unterrichtsstunde stattgefunden hat. Der Vertrag kann fristlos bis zum Ende dieses ersten Monats, oder zum Ende des Folgemonats nach Unterzeichnung gekündigt werden. Hierbei werden nur die anteiligen Kosten der bis dahin möglichen Unterrichtsstunden berechnet.

2.1. Leihinstrument

Für die Dauer der Orientierungsphase kann in den meisten Fächern ein Instrument ausgeliehen werden.

 


3. UNTERRICHTSFORMEN

Der Unterricht findet als Einzel-, Partner- oder Gruppenunterricht und als Kurs statt. Bei Unterricht mit mehreren Schülern gelten angepasste Laufzeiten. (s. Kündigungstermine)

3.1. Wöchentlicher Unterricht

Der wöchentliche Instrumental- und Gesangsunterricht findet, außer in den gesetzlichen Schulferien und Feiertagen des Landes NRW, an mindestens 36 Terminen im Musikschuljahr statt. Das Musikschuljahr umfasst den Zeitraum vom 1. September bis 31. August. 

3.2. Partnerunterricht 2 Teilnehmer

Der Unterrichtsvertrag für Partnerunterricht gilt für beide Schüler gleichermaßen. Kündigt ein Schüler, gilt diese Kündigung auch für den Partner.

3.3. Gruppenunterricht 3-6 Teilnehmer

Der Unterrichtsvertrag für Gruppenunterricht gilt für alle Schüler gleichermaßen. Kann aufgrund von Kündigungen der Gruppenunterricht nicht mehr aufrechterhalten werden, erlischt für alle Gruppenteilnehmer die Vertragsbindung. Eine eventuelle Änderung der Gruppenzusammenstellung bleibt POW! – nach Absprache – vorbehalten.

3.4. Kurse

Kurse haben eine befristete Laufzeit. Weitere Infos im Büro, im Internet oder in den Kurs-Flyern.

 


4. UNTERRICHTSABSAGE

4.1. Unterrichtsabsage Schüler

Für vom Schüler abgesagte oder versäumte Unterrichtsstunden ist der Lehrer nicht nachleistungspflichtig (§615 BGB). Die anteilige Gebühr kann nicht erstattet werden. Bei längerer Erkrankung des Schülers entfällt die Unterrichtsgebühr nach Ablauf einer Schutzfrist von vier Wochen. Der Musikschule ist dies schriftlich mit Einreichung eines Attestes mitzuteilen.

4.2. Unterrichtsabsage Lehrer

Von der Lehrkraft abgesagte Stunden werden innerhalb von 3 Monaten, auch von Vertretungslehrenden, nachgeholt. Die Lehrkraft benennt einen Nachholtermin. Nachholstunden finden in der Regel am Samstag oder an Ferienrandtagen statt. Eine Rückerstattung der Unterrichtsgebühr ist nicht möglich.

 


5. ZAHLUNGSWEISE

Die Beiträge sind monatlich im voraus zahlbar. Die Zahlung erfolgt durch Lastschrift zum 1. des Monats bzw. am darauf folgenden Werktag.

Im Falle einer unbegründeten Rücklastschrift werden die uns von der Bank berechneten Rücklastschriftgebühren berechnet. Im Falle einer Rücklastschrift aufgrund mangelnder Deckung oder sonstiger Gründe ist die Musikschule berechtigt, dem oder der Schüler:in für jede Rücklastschrift 8,00 Euro zu berechnen.

 


6. KÜNDIGUNGSTERMINE

Einzel- und Partnerunterricht kann 4-mal jährlich, Gruppenunterricht 2-mal jährlich unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen schriftlich gekündigt werden. Bei einigen Kündigungsterminen müssen bereits erhaltene Jahres-Wochen-Stunden nachbezahlt werden

6.1. Einzel- und Partnerunterricht (2 Personen): 

31.8., 30.11. und 28.2 ohne Nachzahlung, 31.5. Nachzahlung einer Monatsrate

6.2. Gruppenunterricht (ab 3 Personen): 

31.10. ohne Nachzahlung, 31.3. Nachzahlung einer Monatsrate

 


7. HAFTUNG

Die Musikschule haftet nicht für Schäden bzw. für den Verlust von privatem Eigentum der Schüler. Es besteht kein gesetzlicher Unfall-Deckungsschutz. Für Personenschäden während des Unterrichts sowie auf dem Hin- und Rückweg haftet die Musikschule nicht. Schüler haften in Folge ihres Verhaltens für die der Musikschule zugefügten Schäden.

 


8. Änderungen der AGB / Änderungsvorbehalt

Die Musikschule ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Über eine Änderung werden wir den Kunden unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse des Kunden informieren. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis uns gegenüber in Schrift- oder Textform widerspricht.